Wir Neue Liberale halten das Vorgehen der Polizei für rechtsstaatlich fragwürdig. Entgegen der verwaltungsgerichtlichen Anordnung hat die Polizei den Aufbau des Camps im Elbpark Entenwerder bereits zu einem Zeitpunkt verhindert, als die zweite rechtmäßige Verbotsverfügung noch nicht erlassen war. Polizei und Innensenator haben hier Grenzen überschritten und damit gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen.
Vor allem aber ist das behördliche Handeln politisch und taktisch unklug. Hamburg ist eine liberale und weltoffene Stadt. Die große Mehrheit der Demonstranten, die friedlich für Demokratie demonstrieren will, hat einen fairen Umgang verdient.
Wir fordern die Hamburger Polizei und den Innensenator auf, Entenwerder für die Demonstranten freizugeben und auch Übernachtungen dort zu ermöglichen. Denn Entenwerder ist ein gut geeigneter Ort für ein Camp. Die Fläche liegt zentral und zugleich abseits der Innenstadt. Es gilt alles zu unternehmen, was eine unnötige Eskalation verhindert.
In dicht bewohnten Stadtgebieten ist der Freiraum für die Menschen eingeschränkt. Es gilt die Lebensqualität für alle zu erhöhen. Besonders Kinder brauchen Freiräume, die bei einer zu dichten Bebauung und zu viel Verkehr nicht gewährleistet werden können. Der Zustand mancher vorhandener Kinderspielplätze ist zudem alarmierend. Genügend Grün– und Freizeitflächen sind zur freien Entfaltung der Menschen unerlässlich. Naturnahe Räume in der Stadt müssen erhalten und in ihrer Qualität gestärkt werden.
Hamburgs Senat tut zu wenig gegen Flächenfraß. Berechnungen des Naturschutzbundes (Nabu) zufolge betrugen die Einbußen durch Bebauung in den vergangenen sechs Jahren 246 Hektar, ein Areal, anderthalb Mal so groß wie die Außenalster.
Der Angriff auf Hamburgs Grünflächen ist voll entfacht. In Rahlstedt, Hummelsbüttel oder Öjendorf sollen sogar Landschaftsschutzgebiete bebaut werden.
Doch nicht nur die großen Flächen sind wichtig, gerade mit den vielen kleineren Bauvorhaben und „Nachverdichtungen“ wird die Stadt an manchen Stellen zugebaut. Kleinere vorhandene Grünoasen, die für das Wohlbefinden in einer dicht bebauten Stadt notwendig sind, verschwinden zusehends. Nirgendwo entstehen als Ausgleich neue Grünflächen. Im besten Falle werden Bäume in bleibenden Baulücken nachgepflanzt.
Wer jedoch – wie Hamburgs Senat – meint, dass trotz des massiven Wohnungsbaus, neuer Straßen und zusätzlicher Gewerbeflächen Hamburg eine grüne Stadt bleiben wird, betreibt Augenwischerei. Die Zahlen des Statistikamts, wonach zwischen 2001 und 2015 etwa eine Fläche der zwölffachen Ausdehnung der Außenalster versiegelt wurde, sind eine deutliche Warnung.
Symptomatisch für die Senatspolitik ist die neueste Änderung der Hamburger Bauordnung. Genehmigte Bauvorhaben sollen demnach künftig nicht mehr daran scheitern oder verzögert werden, weil es an einer Fällgenehmigung für Bäume auf dem Baugrundstück fehlt. Wertvoller Altbaumbestand ist also kein wichtiges Kriterium mehr.
Keine Frage: Wohnungsbau ist notwendig und eine Großstadt eben kein Naturreservat. Aber mehr Behutsamkeit und mehr Rücksicht auf Menschen und Natur bei der Gestaltung unserer Stadt ist dringend gefordert!
NEUE LIBERALE fordern mutige Schritte und klare Nachbesserungen
Kaum veröffentlicht ist klar: Der Luftreinhalteplan basiert auf veralteten Daten und spart Abgase von Schiffen und Öl-Heizungen aus.
Anlässlich des heutigen Endes der öffentlichen Planauslegung erklärten die Landesvorsit-zenden Barbara Lewy und Kay Wolkau:
„Wer –wie Hamburgs Senat– mit unrealistischen Daten operiert und damit die Anzahl der von schlechter Luft Betroffenen scheinbar minimiert, betreibt Augenwischerei. Es fällt auf, dass die Gutachten mit den früheren Prognosen nicht übereinstimmen. Plötzlich sollen 140.000 Personen weniger von den Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen sein als vorher prognostiziert.“
„Erst musste der Umweltsenator von Gerichten zum Handeln gezwungen werden, nun legt er einen Plan vor, der die wahre Abgasbelastung verschleiert und Lösungen verschweigt. Abgaswerte sind veraltet, nicht alle Verursacher betrachtet und der Pendlerverkehr ausgeklammert. Mit solch einer Berechnung ist kein Staat zu machen“, so die Landesvorsitzenden weiter.
„Transparenz ist für den Senator offenbart ein Fremdwort. Zentrale Gutachten sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Wie sollen Bürger und Verbände Stellungnahmen zu einem Luftreinhalteplan abgeben, wenn wesentliche Hintergrundinformationen und Erläuterungen gänzlich fehlen?“
Wir Neue Liberale fordern den Senat auf, alle Gutachten öffentlich zu machen und deutlich mutigere Schritte zur Luftreinhaltung zu gehen. Wir fordern neben der Ausweitung von Tempo-30-Zonen die allgemeine Regelgeschwindigkeit im Stadtgebiet auf Tempo 40 km/h zu reduzieren sowie die vollständige Umstellung der Hamburger ÖPNV-Busse auf Elektroantrieb bis 2025. E-Bikes und Pedelecs müssen neben der Förderung von E-PKW Vorrang haben. Statt viel heißer Luft erwarten wir, dass der Senat die reale Situation beschreibt und dann zielgerichtet zum Schutze der Gesundheit aller Hamburger handelt, so die Landesvorsitzenden abschließend.
Hintergrund:
Am 08.06.2017 endet die Auslegung des Luftreinhalteplans des Hamburger Senats. Der Anfang Mai vorgelegte Plan war bereits kurz nach Veröffentlichung überholt. Unter anderem hatte das Umweltbundesamt neue Abgaswerte für Dieselfahrzeuge bekannt gegeben.
Die Anzahl der von einer Grenzwertüberschreitung Betroffenen wird im vorliegenden Entwurf auf der Basis von Daten aus 2014 mit 41.358 angegeben (S. 62, Entwurf LRP). Diese Ermittlung erfolgte „analog“ zum Vorgehen in der 1. Fortschreibung zum Luftreinhalteplan. Die damals verwendeten Daten stammten aus dem Jahr 2009. Als Ergebnis wurden im Gutachten von Lohmeyer 2010 mehr als 200.000 Betroffene an
Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 235 Kilometer ermittelt. Die Berechnungen und Screening-Ergebnisse, die dem Entwurf zur vorgesehenen 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg zugrunde liegen, sind zweifelhaft. Zum einen beruhen diese offensichtlich auf den veralteten HBEFA 3.2. Zum anderen finden sich erhebliche Unterschiede zum Gutachten „Berechnung Kfz-bedingter Schadstoffemissionen und Immission in Hamburg – Prognose 2015“. Diese Unterschiede werden im Entwurf nicht begründet und sind, da die zugrunde liegenden Gutachten der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden, auch nicht anderweitig nachvollziehbar.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes (HBEFA Version 3.3, Background documentation) wird jedoch allein durch die Nutzung der veralteten HBEFA 3.2 die Belastung durch Stickstoffdioxid durch die gesamte Fahrzeugflotte in Screening-Studien um bis zu 25 Prozent für das Jahr 2015 und bis zu 47 Prozent für das Jahr 2020 unterschätzt. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Belastung deutlich höher ist, dass die Werte weniger stark zurückgehen werden als prognostiziert, und dass in der Folge wesentlich mehr Personen länger anhaltend von gesundheitsschädigenden Überschreitungen betroffen sein werden, als im Entwurf zur 2. Fortschreibung des Hamburger Luftreinhalteplans dargestellt.
Zwei Tage. 500 Luftballons. 600 Flyer. 1 tolles Team. So fix ist das Osterstraßenfest schon wieder vorbei. Damit keiner das so schnell vergisst, verewigen wir hier die schönsten Eindrücke =)
NEUE LIBERALE fordern vom Senat einen Luftreinhalteplan, der seinen Namen verdient
Die Hamburger Luft wird trotz eines Grünen Umweltsenators nicht besser. Wie kürzlich eine Auswertung der öffentlichen Daten aus dem Luftmessnetz durch den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ergeben hat, lag auch im 1. Quartal 2017 die Belastung mit giftigem Stickoxid an allen vier großen Straßenmessstationen (Habichtstraße, Max-Brauer-Allee, Kieler Straße, Stresemannstraße) deutlich über den zulässigen Grenzwerten.
Dazu die Landesvorsitzenden Barbara Lewy und Kay Wolkau: „Der Hamburger Senat muss endlich sagen, wie er Hamburgs Luft jetzt verbessern will. Es ist ein Armutszeugnis, dass ein grüner Umweltsenator erst von Gerichten und der EU zu konsequentem Handeln für Mensch und Umwelt gezwungen werden muss. Wir fordern den Senat auf, zum Schutze der Hamburger vor schädlichen Stickoxiden und Feinstäuben die Einrichtung einer Umweltzone und die Schaffung einer Stickoxid-Plakette zu forcieren.“
„Neben mittelfristig wirkenden Maßnahmen wie u.a. der Ausweitung von Tempo-30-Bereichen, der Förderung des Radverkehrs und dem Ausbau des ÖPNV brauchen wir jetzt zügiges Handeln für eine bessere Luft in unserer Stadt. Dabei darf auch ein vorübergehendes allgemeines Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Euro-Norm 6 erfüllen, kein Tabu sein. Denn die Freiheit der Menschen wird vor allem dann eingeschränkt, wenn mit der Atemluft eine Grundlage gesunden Lebens gefährdet wird. Statt „grüner Hoffnung“ erwarten wir von Senator Kerstan einen Luftreinhalteplan, der seinen Namen verdient, so die Landesvorsitzenden anschließend.
Hintergrund:
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat kürzlich eine Entscheidung bestätigt, nach der die Stadt ein Zwangsgeld von 5000 Euro zahlen muss, sollte der Senat nicht bis zum 30. Juni 2017 einen verschärften Luftreinhalteplan vorlegen. Die EU hat Deutschland erneut wegen der hohen Luftbelastung in vielen Regionen ermahnt. Zuletzt wurden als Gegenmaßnahme auch Fahrverbote diskutiert.
Zusammen mit Ozon und Feinstaub gehört das Stickstoffdioxid (NO2) zu den drei gefährlichsten Substanzen in der Luft, die nach Schätzungen der EU in Europa für mehr als 400.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich sind. Rund 90 Prozent aller Stadtbewohner in der EU seien Abgaskonzentrationen ausgesetzt, die die Weltgesundheitsorganisation als gefährlich einschätze, so die EU. Das NO2, dessen Hauptquellen Kraftfahrzeuge und Schiffsabgase sind, kann zu Husten, Bronchitis, Asthma, Entzündungen oder Lungenkrebs führen.
Kurzfristig umsetzbar und auch rechtlich abgesichert ist nach Angaben des BUND ein allgemeines Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Euro-Norm 6 erfüllen.
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