Neue Gründungskultur — neue Chancen!

 

Beim zweiten bun­des­weiten Par­teitag der Neuen Libe­ralen in Ham­burg sollen die Wei­chen für eine erfolg­reiche Zukunft gestellt werden. Beson­derer Fokus liegt dabei auf der Bür­ger­schafts­wahl in Ham­burg am 15. Februar. An zwei Tagen, am 31.01. und 01.02. 2015, werden rund 200 Par­tei­mit­glieder die Lei­t­rich­tung in den The­men­fel­dern Sozia­les, Wirt­schaft, Europa, Bil­dung und Inneres diskutieren.

Dazu die Bun­des­vor­sit­zende Sylvia Canel: „Ein wich­tiger Bestand­teil der Dis­kus­sion des Bun­des­par­tei­tages wird neben der Sozial– und Bil­dungs­po­litik die Wirt­schafts­po­litik sein. Neben der For­de­rung nach einer Ver­ein­fa­chung und Refor­mie­rung des Steu­er­rechts stehen dabei vor allem kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­nehmen im Vor­der­grund. Die Neue Libe­rale wird auf dem Par­teitag gezielt Vor­schläge bespre­chen, wie gerade jungen Unter­nehmen der erfolg­reiche Markt­ein­tritt ver­ein­facht werden kann. Aktu­elle Ände­rungen der Bun­des­re­gie­rung, wie zum Bei­spiel die Reform des Insol­venz­rechts, gehen vielen Mit­glie­dern nicht weit genug. Sie for­dern einen libe­ralen Kul­tur­wandel gegen­über der Grün­der­szene, der die Chancen inno­va­tiver Ideen für den Wirt­schafts­standort Deutsch­land aner­kennt. Zen­trum der Debatte sind dabei ein Abbau von büro­kra­ti­schen Hürden, Grün­der­kurse bereits an Schulen und einen leich­teren Zugang von Star­tups zu Anschubfinanzierungen.“

Die Neu­grün­dung einer Partei hat selbst viele Par­al­lelen zu einer Grün­dung neuer Unter­nehmen. Dass die Neuen Libe­ralen Inno­va­tion und unter­neh­me­ri­sche Selbst­stän­dig­keit nicht nur dis­ku­tieren son­dern auch leben, beweist die große Anzahl an jungen und gesell­schaft­lich enga­gierten Unter­neh­mens­grün­dern in der Partei.

Zum Bei­spiel der Ham­burger Spit­zen­kan­didat der Neuen Libe­ralen Chris­tian Schil­ler (30) und der Bun­des­or­ga­ni­sa­ti­ons­leiter der Neuen Libe­ralen Manuel Schulze (27). Beide sehen den büro­kra­ti­schen Auf­wand und die feh­lende gesell­schaft­liche Akzep­tanz als die größten Hürden für Fir­men­grün­dungen in Deutsch­land an. Der grund­sätz­liche Wille zur Grün­dung eines eigenen Unter­neh­mens ist in der jungen Gene­ra­tion durch­aus ver­treten, aller­dings lassen sich viele poten­ti­elle Gründer durch feh­lende Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten und der gesell­schaft­li­chen Stig­ma­ti­sie­rung durch unter­neh­me­ri­sches Schei­tern abschre­cken. Nur 1% der Hoch­schul­ab­sol­venten ist bereit ein Unter­nehmen zu gründen. Das muss sich ändern!

Um Deutsch­lands Posi­tion als Inno­va­ti­ons­standort in Europa und der Welt zu stärken wird die Neue Libe­rale Wege suchen und unter­neh­me­ri­sche Ideen ver­stärkt unter­stützen. Schon jetzt pro­gnos­ti­zieren Stu­dien, dass allein in den nächs­ten fünf Jahren mehr als 150.000 neue Arbeits­plätze durch Star­tups ent­stehen werden.

Datenschutz ist Freiheitsschutz

Anläss­lich des Euro­päi­schen Daten­schutz­tages erklärt Sylvia Canel, Bun­des­vor­sit­zende der Partei Neue Libe­rale:

 

„Die Neue Libe­rale spricht sich für einen kon­se­quenten Daten­schutz aus. Mehr Über­wa­chung und Daten­spei­che­rung führen nicht zu mehr Sicher­heit, aber mit Sicher­heit führen sie zum Ver­lust der Frei­heit. Nach dem Atten­tat auf das Pariser Satire-​Ma­ga­zin Charlie Hebdo gingen Men­schen in ganz Europa für die Frei­heit auf die Straße. Heute zum Euro­päi­schen Daten­schutztag sollten wir ebenso zusam­men­stehen und unsere Frei­heit verteidigen.“

Im Dezem­ber hat die Bun­des­re­gie­rung maß­geb­lich auf die Ver­ab­schie­dung einer Reso­lu­tion zum ‚Recht auf Pri­vat­heit im digi­talen Zeit­alter‘ in der UN-​Ge­ne­ral­ver­samm­lung hin­ge­wirkt, die betonte, dass jeg­liche Form der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung — also auch die Erfas­sung von Meta­daten — im Ein­klang mit den inter­na­tio­nalen Men­schen­rechts­ver­trägen stehen muss. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat 2014 deut­lich gemacht, dass die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung zwar einen legi­timen Zweck ver­folgt, die undif­fe­ren­zierte Regis­trie­rung des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­tens fast der gesam­ten euro­päi­schen Bevöl­ke­rung jedoch völlig unver­hält­nis­mäßig und nicht erfor­der­lich ist. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stellte in seinem Urteil von 2010 fest, dass es sich bei der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung um eine extrem weit­rei­chende Maß­nahme han­delt, die bisher ohne Bei­spiel in der Rechts­ord­nung ist.

Der Euro­päi­sche Daten­schutztag ist ein auf Initia­tive des Euro­pa­rats ins Leben geru­fener Akti­onstag für den Daten­schutz. Er wird jähr­lich am 28. Januar began­gen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Euro­päi­sche Daten­schutz­kon­ven­tion unter­zeichnet wurde.