Anläss­lich des Euro­päi­schen Daten­schutz­tages erklärt Sylvia Canel, Bun­des­vor­sit­zende der Partei Neue Libe­rale:

 

„Die Neue Libe­rale spricht sich für einen kon­se­quenten Daten­schutz aus. Mehr Über­wa­chung und Daten­spei­che­rung führen nicht zu mehr Sicher­heit, aber mit Sicher­heit führen sie zum Ver­lust der Frei­heit. Nach dem Atten­tat auf das Pariser Satire-​Ma­ga­zin Charlie Hebdo gingen Men­schen in ganz Europa für die Frei­heit auf die Straße. Heute zum Euro­päi­schen Daten­schutztag sollten wir ebenso zusam­men­stehen und unsere Frei­heit verteidigen.“

Im Dezem­ber hat die Bun­des­re­gie­rung maß­geb­lich auf die Ver­ab­schie­dung einer Reso­lu­tion zum ‚Recht auf Pri­vat­heit im digi­talen Zeit­alter‘ in der UN-​Ge­ne­ral­ver­samm­lung hin­ge­wirkt, die betonte, dass jeg­liche Form der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung — also auch die Erfas­sung von Meta­daten — im Ein­klang mit den inter­na­tio­nalen Men­schen­rechts­ver­trägen stehen muss. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat 2014 deut­lich gemacht, dass die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung zwar einen legi­timen Zweck ver­folgt, die undif­fe­ren­zierte Regis­trie­rung des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­tens fast der gesam­ten euro­päi­schen Bevöl­ke­rung jedoch völlig unver­hält­nis­mäßig und nicht erfor­der­lich ist. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stellte in seinem Urteil von 2010 fest, dass es sich bei der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung um eine extrem weit­rei­chende Maß­nahme han­delt, die bisher ohne Bei­spiel in der Rechts­ord­nung ist.

Der Euro­päi­sche Daten­schutztag ist ein auf Initia­tive des Euro­pa­rats ins Leben geru­fener Akti­onstag für den Daten­schutz. Er wird jähr­lich am 28. Januar began­gen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Euro­päi­sche Daten­schutz­kon­ven­tion unter­zeichnet wurde.