Justiz- und Rechtspolitik
Ein leistungsfähiges und unabhängiges Justizwesen ist für den liberalen Rechtstaat, einen starken Wirtschaftsstandort Hamburg sowie für die Verwirklichung sozialer Teilhaberechte unverzichtbar.
Die Verfahrensdauer in vielen Gerichtszweigen ist zu lang. In Fällen, in denen das wirtschaftliche Überleben eines Verfahrensbeteiligten vom Ausgang des Prozesses abhängt, oder auch bei älteren Mitbürgern vor den Sozialgerichten, grenzt dies an Rechtsschutzverweigerung. Auch die Dauer von Ermittlungs- und Strafverfahren ist nicht akzeptabel.
DIE SOZIALLIBERALEN wollen:
• dass Strafen, um pädagogisch wirksam sein zu können, zeitnah ausgesprochen werden.
• dass die gesetzlich vorgesehenen Rechte der Opfer von den Hamburger Strafverfolgungsbehörden ausgeschöpt werden. Opfer von Verbrechen gehören in den Mittelpunkt des Strafverfahrens.
• die Verfahrensdauer bei den Gerichten, insbesondere den Sozialgerichten, deutlich reduzieren. Dazu ist die Einstellung zusätzlicher Richter erforderlich.
• die Einführung eines wirkungsvolleren Sanktionssystems im Jugendstrafrecht (14- bis 18-jährige, im Ausnahmefall bis 21-jährige). Dem jugendlichen Straftäter muss frühzeitig Beausst gemacht werden, dass er sein Verhalten ändern und den gesellschaftlichen Regeln anpassen muss.
• einen sicheren und modernen Strafvollzug, der die Gefangenen auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereitet. Qualifikation durch Bildung ist das beste Mittel, um später nicht wieder kriminell zu werden.
• die Ausstellung von Beratungshilfescheinen durch die Amtsgerichte — wie in vielen Bundesländern üblich- ermöglichen, damit auch Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen sich eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl beisten können. Die vorhandene Öffentliche Rechtsberatung (ÖRA) i teilweise überallstet und reicht für einen gleichberechtigten Zugang zum Recht oft nicht aus.