Bürgerrechte und Innenpolitik

 

Innere Sicher­heit ist Kernbtestandteil  staat­li­cher Ver­ant­wor­tung. Hamburg als Bun­des­land ist für die Gewähr­leis­tung der inneren Sicher­heit, vor allem zum Schutz vor Kri­mi­na­li­tät, Extre­mis­mus oder terroristischen Anschlä­gen, zuständig.

Zum aus­ge­wo­ge­nen Schutz von Recht, Frei­heit und Lebens­qua­li­tät brau­chen wir daher einen demo­kra­ti­schen, libe­ra­len Rechts­staat, der wachsam und wehrhaft seine Bürger schützt. Dabei  spielt der Daten­schutz in unserer digi­ta­len Welt eine große Rolle.

DIE SOZIALLIBERALEN wollen ein libe­ra­les und lebens­wer­tes Hamburg und ent­schei­den im Zweifel  stets für die Freiheit.

DIE SOZIALLIBERALEN wollen:

• die Vor­beu­gung von Straf­ta­ten durch Präventionsprogramme, die gezielt bei den poten­zi­ell Betrof­fe­nen anset­zen. Gute Sozial- und Bildungpolitik ist für uns die beste Sicherheitpolitik.

• eine Reform des Polizei- und Ord­nungs­rechts und einen gene­rel­len Ver­zicht auf die Errich­tung von Gefah­ren­ge­bie­ten. Denn Gefah­ren­ge­biete, wie sie kürz­lich in Hamburg ein­ge­rich­tet wurden,  stellen eine unver­hält­nis­mä­ßige Reak­tion auf das berech­tigte Bedürf­nis nach Sicher­heit und Ordnung dar: Die bloße Anwe­sen­heit in einem Gefah­ren­ge­biet berech­tigt Ord­nungs­be­hör­den zu umfas­sen­den Kon­trol­len und zum Platzverweis.

• Ein offenes und freiheitsstärkendes Ver­samm­lungs­recht. Ver­samm­lungs­be­schrän­kun­gen wie Auf­la­gen, Orts­ver­le­gun­gen und Auf­lö­sun­gen müssen das letzte Mittel sein, wenn die Auf­recht­erhal­tung der öffentlichen Sicher­heit auf einem anderen Weg nicht gewähr­leis­tet werden kann. Hamburg muss von seinem Recht Gebrauch machen, Welt­of­fen­heit und gesellschaftliche Plu­ra­li­tät auch durch die Schaffung eines moder­nen und frei­heit­li­chen Ver­samm­lungs­rechts zu erreichen.

• keine flä­chen­de­ckende Videoüberwachung.

• die Privatsshäre jedes Ein­zel­nen vor unver­hält­nis­mä­ßi­gen Eingriffen schüt­zen. Per­sön­li­che Daten dürfen  stets nur für den vom Gesetz vor­ge­se­he­nen Zweck erhoben, ver­ar­bei­tet und genutzt werden.

• die vollständige Offenlegung der Daten­er­he­bun­gen im Rahmen der Ein­rich­tung der „Gefah­ren­zo­nen“ — Poli­zei­recht darf digi­tale Bür­ger­rechte nicht zur Farce werden lassen.

• eine Aufklärungskampagne des Ham­bur­ger Datenschutzbeauftragten: Wo die Daten von Ham­bur­ger Bürgern im Rahmen der NSA‑Affäre vor­aus­sicht­lich in den USA gelan­det sind; unter Invol­vie­rung von Google, Face­book und Co. offenlegen.

• die Ein­rich­tung eines bar­rie­re­frei zugäng­li­chen Nut­zer­inter­face beim Ham­bur­ger Datenschutzbeauftragten, wo man auf Knopf­druck die Daten, die  staat­li­che Stellen über den ein­zel­nen sammeln (Koope­ra­tion Bür­ger­amt — Polizei — SCHUFA), abrufen, ggf. löschen und ihrer künf­ti­gen Erhe­bung widersprechen kann.

• freies Inter­net an bestimmten Hot­Spots in der Stadt, sobald die gesetz­li­chen Vor­ga­ben dies zulas­sen. Inter­net­zu­gang ist gesellschaftliche Teilhabe.

• Aufklärungskampagnen „Ich und das Netz“ — Ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in den sozia­len Netzen.

• eine bessere finan­zi­elle und per­so­nelle Ausstattung des Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­ten, da in Hamburg bun­des­weit rich­tungs­wei­sende Posi­tio­nen erar­bei­tet werden.

• eine bessere Ausrüstung (incl. neuer Kommunikationssysteme) von Polizisten sowie den Abbau von Überstunden.