Bürgerrechte und Innenpolitik
Innere Sicherheit ist Kernbtestandteil staatlicher Verantwortung. Hamburg als Bundesland ist für die Gewährleistung der inneren Sicherheit, vor allem zum Schutz vor Kriminalität, Extremismus oder terroristischen Anschlägen, zuständig.
Zum ausgewogenen Schutz von Recht, Freiheit und Lebensqualität brauchen wir daher einen demokratischen, liberalen Rechtsstaat, der wachsam und wehrhaft seine Bürger schützt. Dabei spielt der Datenschutz in unserer digitalen Welt eine große Rolle.
DIE SOZIALLIBERALEN wollen ein liberales und lebenswertes Hamburg und entscheiden im Zweifel stets für die Freiheit.
DIE SOZIALLIBERALEN wollen:
• die Vorbeugung von Straftaten durch Präventionsprogramme, die gezielt bei den potenziell Betroffenen ansetzen. Gute Sozial- und Bildungpolitik ist für uns die beste Sicherheitpolitik.
• eine Reform des Polizei- und Ordnungsrechts und einen generellen Verzicht auf die Errichtung von Gefahrengebieten. Denn Gefahrengebiete, wie sie kürzlich in Hamburg eingerichtet wurden, stellen eine unverhältnismäßige Reaktion auf das berechtigte Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung dar: Die bloße Anwesenheit in einem Gefahrengebiet berechtigt Ordnungsbehörden zu umfassenden Kontrollen und zum Platzverweis.
• Ein offenes und freiheitsstärkendes Versammlungsrecht. Versammlungsbeschränkungen wie Auflagen, Ortsverlegungen und Auflösungen müssen das letzte Mittel sein, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf einem anderen Weg nicht gewährleistet werden kann. Hamburg muss von seinem Recht Gebrauch machen, Weltoffenheit und gesellschaftliche Pluralität auch durch die Schaffung eines modernen und freiheitlichen Versammlungsrechts zu erreichen.
• keine flächendeckende Videoüberwachung.
• die Privatsshäre jedes Einzelnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen schützen. Persönliche Daten dürfen stets nur für den vom Gesetz vorgesehenen Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
• die vollständige Offenlegung der Datenerhebungen im Rahmen der Einrichtung der „Gefahrenzonen“ — Polizeirecht darf digitale Bürgerrechte nicht zur Farce werden lassen.
• eine Aufklärungskampagne des Hamburger Datenschutzbeauftragten: Wo die Daten von Hamburger Bürgern im Rahmen der NSA‑Affäre voraussichtlich in den USA gelandet sind; unter Involvierung von Google, Facebook und Co. offenlegen.
• die Einrichtung eines barrierefrei zugänglichen Nutzerinterface beim Hamburger Datenschutzbeauftragten, wo man auf Knopfdruck die Daten, die staatliche Stellen über den einzelnen sammeln (Kooperation Bürgeramt — Polizei — SCHUFA), abrufen, ggf. löschen und ihrer künftigen Erhebung widersprechen kann.
• freies Internet an bestimmten HotSpots in der Stadt, sobald die gesetzlichen Vorgaben dies zulassen. Internetzugang ist gesellschaftliche Teilhabe.
• Aufklärungskampagnen „Ich und das Netz“ — Verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten in den sozialen Netzen.
• eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung des Hamburger Datenschutzbeauftragten, da in Hamburg bundesweit richtungsweisende Positionen erarbeitet werden.
• eine bessere Ausrüstung (incl. neuer Kommunikationssysteme) von Polizisten sowie den Abbau von Überstunden.