Bürgerbeteiligung, Transparenz und Inklusion

 

Die Demo­kra­tie ist im Wandel. Auf der einen Seite gehen immer weniger Men­schen wählen; auf der anderen Seite engstehen neue Formen der Betei­li­gung an poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen in der Gesell­schaft. Eine Gesellschaftft , in der alle Men­schen frei sind, braucht bür­ger­li­ches Enga­ge­ment. Sie braucht aber auch Regie­rende, die sich der Aufgabe  stellen, alle Men­schen in ange­mes­se­ner Weise an poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen zu beteiligen.

Wir verstehen uns nicht in er er Linie als die Ent­schei­der, an die der Wähler am Wahltag die Macht abgibt. Wir sind die­je­ni­gen, die dafür sorgen, dass der Wähler auch nach der Wahl noch gehört wird. Und natür­lich treffen wir dort, wo es unsere Aufgabe ist, auch Entscheidungen.

Dies geschieht in ergebnisoffenen Pro­zes­sen, die wir transparent darlegen.

DIE SOZIALLIBERALEN wollen:

• die Dis­kus­sion darüber führen, wie viel Bür­ger­be­tei­li­gung in einer moder­nen Stadt wie Hamburg möglich, nötig und gewünscht ist , und auf welche Weise die Bürger sinn­voll an poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen betei­ligt werden können.

• dass niemand wegen seines Geschlechts, des Alters, seiner kul­tu­rel­len oder sozia­len Herkannft , seiner sexu­el­len Ori­en­tie­rung, einer kör­per­li­chen oder geistigen Beein­träch­ti­gung, seiner Reli­gion, Welt­an­schau­ung, oder wegen irgend­ei­nes anderen Aspekts seiner per­sön­li­chen Lebens­füh­rung von poli­ti­schem und bürgerschalftlichem Enga­ge­ment aus­ge­schlos­sen wird — oder sich aus­ge­schlos­sen fühlt.

• dass der­ar­tige Hin­der­nisse bei der Bür­ger­be­tei­li­gung iden­ti­fi­ziert und behoben werden.

• eine koor­di­nierte Zusam­men­ar­beit von Politik und aktiven Bür­ger­initia­ti­ven in Hamburg.

• mehr Volks­ab­stim­mun­gen in Belan­gen, die unsere Bürger direkt betreffen.

• Ein­fluss­nahme durch ein­sei­ti­gen und intrans­pa­ren­ten Lob­by­is­mus ein­däm­men, indem wir darauf achten, alle Betei­lig­ten an einer Ent­schei­dung zu hören. Es liegt in unserer Ver­ant­wor­tung, gerade denen eine Stimme zu geben, die sich keine pro­fes­sio­nel­len Ver­tre­ter leisten können. Die Kri­te­rien, nach denen die Argu­mente gewich­tet und poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen zutunsten einer Seite getrauffen werden, sind  stets öffentlich und damit für den Wähler nach­voll­zieh­bar zu machen.

• mehr darauf achten, was die Men­schen denken und wollen. Darum hat jeder Ham­bur­ger bei uns ein Peti­ti­ons­recht und kann seine Anlie­gen den Mit­glie­dern der Neuen Libe­ra­len direkt vortragen.

• die Ein­rei­chung von Peti­tio­nen erleichtern.

 

Bürgerbeteiligung in Hamburg

Beteiligungskultur, Mitverantwortung, Transparenz und Bürgernähe fördern

 

Poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen müssen die tat­säch­li­chen Bedürf­nisse der Men­schen berück­sich­ti­gen. Das funk­tio­niert nur, wenn sie auch an den Ver­fah­ren betei­ligt sind, Ein­blick in die Vor­aus­set­zun­gen und Folgen von Ent­schei­dun­gen haben und wirk­lich Ein­fluss auf das Ergeb­nis nehmen können. Betei­li­gung ist mehr als die bloße Abstim­mung über Sach­fra­gen: Aktive Infor­ma­tion und Ein­bin­dung auf Augen­höhe stehen für uns selbst­ver­ständ­lich schon am Anfang der Ent­schei­dungs­pro­zesse, und nicht erst an deren Ende, wenn der Pla­nungs­druck so hoch ist, dass fak­tisch keine ergeb­nis­of­fene Betei­li­gung mehr möglich ist. Uns geht es darum, leicht zugäng­li­che Mög­lich­kei­ten für alle Bür­ge­rin­nen und Bürger zu schaf­fen, damit sie ihre eigenen Anlie­gen best­mög­lich ver­tre­ten können und gemein­sam mit anderen auf Augen­höhe ent­schei­den. Trans­pa­renz und Bür­ger­nähe bestim­men auch unsere täg­li­che Arbeit in allen Gremien vor Ort und machen sie erfolg­reich und nahbar. Uns geht es dabei um eine neue und trans­pa­rente Kultur der Betei­li­gung. Um dies zu errei­chen, müssen poli­ti­sche Ent­schei­dungs­pro­zesse und deren recht­li­che oder sat­zungs­ge­mäße Grund­la­gen auch manch­mal völlig neu gere­gelt werden. Unser Bemühen um stän­dige Ver­bes­se­run­gen erfolgt dabei auf vielen ver­schie­de­nen Ebenen der Ein­heits­ge­meinde Ham­burgs, es ist lang­fris­tig, ernst gemeint, für die Bezirke nach Mög­lich­keit ein­heit­lich und ver­bind­lich, plan­voll und von hoher Qua­li­tät. Wir möchten alle Bür­ge­rin­nen und Bürger auf­for­dern und ermu­ti­gen, Betei­li­gung- und Mit­be­stim­mungs­mög­lich­kei­ten ein­zu­for­dern und vor allem auch wahr­zu­neh­men, um eineak­tive Bür­ger­ge­sell­schaft in Hamburg voranzubringen.

Nur wenige Pro­jekte der Stadt Hamburg sehen heute kein Betei­li­gungs­kon­zept vor. Dennoch sind die Ergeb­nisse oft nicht zufrie­den­stel­lend, die Teil­nahme an Ver­an­stal­tun­gen ebbt rasch ab, es bleiben bloße Absichts­er­klä­run­gen in irgend­wel­chen Pro­to­kol­len oder beschlos­se­nen Anträ­gen, und im schlimms­ten Fall werden auch diese am Ende ganz übergangen.

DIE SOZIALLIBERALEN begrei­fen Betei­li­gung grund­le­gend anders:

Bür­ger­be­tei­li­gung ist das unver­zicht­bare Dach über den pla­ne­ri­schen Säulen, die viele Berei­che der Stadt betref­fen, wie z.B. die Stadt­pla­nung, das Abhal­ten von Groß­ver­an­stal­tun­gen, Verkehr, Bildung, die offene Dis­kus­sion über Geset­zes­in­itia­ti­ven, die die Bürger der Stadt betref­fen genauso wie Kultur, Gesund­heits­pla­nung, Pri­va­ti­sie­run­gen, Energie, neue Gebüh­ren u.v.m.

Wir möchten Initia­ti­ven auf allen Ebenen ermu­ti­gen und fördern und ihnen eine offene, trans­pa­rente und best­mög­lich orga­ni­sierte Aus­ein­an­der­set­zung mit der par­la­men­ta­ri­schen Ent­schei­dungs­fin­dung in den Bezir­ken und auf Ebene des Senats ermög­li­chen. Denn Betei­li­gung muss bereits ein­set­zen, lange bevor irgend­wel­che Ent­schei­dun­gen fallen, sonst ver­kommt Betei­li­gung zu einer reinen Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung, bei die Bürger nur noch Prä­sen­tier­tes abni­cken dürfen oder mar­gi­na­len Ein­fluss auf unwe­sent­li­che Neben­säch­lich­kei­ten haben. Die Ent­schei­dung über das „Ob“ muss also genauso ergeb­nis­of­fen geführt werden, wie die nach­ge­la­gerte Ent­schei­dung über das „Wie“. Wenn die Ver­wal­tung Betei­li­gungs­pro­zesse initi­iert, muss auch allen von vorn­her­ein klar sein, wo, wann und von wem welche ver­bind­li­che Ent­schei­dun­gen gefällt werden können, wer die Ansprech­part­ner sind, welche Art der Betei­li­gung genau vor­ge­se­hen ist und wie weit die Betei­li­gung reicht. Dabei müssen zu Beginn auch geeig­nete Formen der Betei­li­gung dis­ku­tiert werden d.h., die Ver­wal­tung hat den Bürgern die unter­schied­li­chen und geeig­ne­ten Formen der Betei­li­gung vor­zu­schla­gen und sie bei der Auswahl ein­zu­be­zie­hen und ihnen nicht irgend­ein Vor­ge­hen zu präsentieren.

DIE SOZIALLIBERALEN wollen auch den Grad der Ver­bind­lich­keit von Betei­li­gung auf allen Ebenen erhöhen. Dafür sollen die Rah­men­be­din­gun­gen ver­bes­sert und zahl­rei­che Instru­mente weiter ent­wi­ckelt werden:

  • Die Mög­lich­keit von Online Ein­ga­ben soll in allen Bezir­ken gegeben sein.
  • Keine Heim­lich­kei­ten — Die Dis­kus­sion über Bürger-Ein­ga­ben soll auf Wunsch der Ein­wen­der auch öffent­lich erfol­gen, in jedem Fall nicht ohne ihre Anwe­sen­heit, wie es regel­haft geschieht.
  • Öffent­li­che Aus­schüsse und auch nicht öffent­li­che Unter­aus­schüsse sollen alle einean­ge­mes­sene Bür­ger­fra­ge­stunde beinhal­ten. Ergeb­nisse von Unter­aus­schüs­sen ohne Öffent­lich­keit sollen unter Beach­tung gel­ten­den Rechts umge­hend und umfas­send öffent­lich gemacht werden. Die Gründe, warum Themen in den nicht öffent­li­chen Teilen der Aus­schüsse ver­han­delt werden, sollen beson­ders restrik­tiv gehand­habt werden. Die Geschäfts­ord­nun­gen der Bezirks­ver­samm­lun­gen haben diese Punkte zu berück­sich­ti­gen, die Ver­wal­tun­gen der Bezirke bei deren tech­ni­scher Umset­zung zu unterstützen.
  • Die Grenzen der Finanz­vo­lu­men, ab derer eine Ver­öf­fent­li­chung von Ver­trä­gen im Ham­bur­ger Trans­pa­rent­por­tal erfolgt, sollen erheb­lich abge­senkt werden. Auch Abschlüsse unter einem Volumen von 100.000 € sind von öffent­li­chem Interesse.
  • Online-Peti­tio­nen ent­spre­chend dem Ver­fah­ren im Deut­schen Bun­des­tag sollen ein­ge­führt, und im Rahmen der Ent­schei­dungs­fin­dung respek­tiert werden.
  • Refe­ren­den zu beson­ders strit­ti­gen Vor­ha­ben sollen durch­ge­führt werden.
  • Trans­pa­renz und quar­tals­mä­ßige Vor­ab­infor­ma­tion über alle städ­ti­schen und bezirk­li­chen Akti­vi­tä­ten und Pro­jekte, sowie deren Finanz­vo­lu­mina, ihre Ansprech­part­ner und die Art der avi­sier­ten Betei­li­gungs­pro­zesse, ange­lehnt an die Vor­ha­ben­liste der Stadt Hei­del­berg, ergänzt durch ein einfach zu hand­ha­ben­des Online­por­tal und ein quar­tals­mä­ßig in Papier­form erschei­nen­des Vor­ha­ben­heft der Stadt und der Bezirke als Service‑, Infor­ma­ti­ons- und unter­stüt­zen­des Instru­ment für alle Betei­li­gungs­pro­zesse und damit auch für Bürger, die den Zugang zu online Medien nicht haben, oder ihn nicht nutzen.
  • Fest­le­gung ver­bind­li­cher Qua­li­täts­stan­dards inner­halb der Betei­li­gungs­ver­fah­ren und die inklu­sive Betei­li­gungs­un­ter­stüt­zung für betrof­fene Men­schen mit beson­de­rem Bedarf wie z.B. Kinder, Jugend­li­che, ältere Men­schen, Men­schen mit Behin­de­run­gen, Migran­tin­nen und Migranten.
  • Regel­mä­ßige Eva­lua­tion und Beach­tung ter­min­ge­rech­ter Abläufe der ein­zel­nen Ver­ein­ba­run­gen, um deren Ver­bind­lich­keit und ver­ein­barte zeit­li­che Umset­zung zu untermauern.Frühzeitige Infor­ma­tion und umfas­sen­der Zugang zu allen Infor­ma­ti­ons­quel­len für die Öffent­lich­keit in Plan- und Bau­rechts­ver­fah­ren, den Aus­schrei­bun­gen, sowie den Wettbewerbsverfahren.
  • Beach­tung und unbe­dingte Umset­zung von Betei­li­gungs­er­geb­nis­sen, Beson­de­re­öf­fent­li­che Begrün­dungs­pflicht im Falle von Abwei­chun­gen. Ggf. sind Betei­li­gungs­pro­zes­se/-stufen dann erneut durchzuführen.
  • Kos­ten­si­cher­heit durch die Ein­pla­nung fester und aus­rei­chen­der Betei­li­gungs­etatsin den Haus­halts­pla­nun­gen der Bezirke, um wirk­lich unab­hän­gige Mode­ra­ti­ons­ver­fah­ren, unab­hän­gige Gut­ach­ten und fach­li­che Bera­tun­gen zu ermöglichen.Parteiische Gut­ach­ten, ins­be­son­dere Auf­trags­gut­ach­ten der Planer, der Inves­to­ren und ihrer Firmen selbst, sind zwin­gend durch unab­hän­gige Gut­ach­ten zu ergänzen.
  • Wir legen bei der Wahl der Ver­an­stal­tungs­orte großen Wert auf die kon­se­quente Tren­nung von Kirche und Staat. Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen gleich welcher Art und zu welchen Themen auch immer, haben aus­schließ­lich an geeig­ne­ten­welt­li­chen Orten statt­zu­fin­den, um nie­man­den mit Rück­sicht auf reli­giöse Emp­fin­dun­gen oder ähn­li­ches von der Teil­nahme fernzuhalten.
  • Bür­ger­ent­scheide auf bezirk­li­cher Ebene sind zu respek­tie­ren. Das Evo­ka­ti­ons­recht des Senats ist ins­be­son­dere nach einem erfolg­reich durch­ge­führ­ten Bür­ger­ent­scheid nicht mehr legitim, da es den mehr­heit­li­chen Willen der betrof­fe­nen Ein­woh­ner des Bezirks nicht respektiert.
  • Wir wollen Ein­fluss­nahme durch ein­sei­ti­gen und intrans­pa­ren­ten Lob­by­is­mus ein­däm­men, indem wir darauf achten, alle Betei­lig­ten an einer Ent­schei­dung zu hören. Es liegt in unserer Ver­ant­wor­tung, gerade denen eine Stimme zu geben, die sich keine pro­fes­sio­nel­len Ver­tre­ter leisten können.
  • Die Kri­te­rien, nach denen die Argu­mente gewich­tet und poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen zuguns­ten einer Seite getrof­fen werden, sind stets öffent­lich und damit für den Bürger nach­voll­zieh­bar zu machen.
  • Die Bür­ger­pe­ti­tion ist bei uns Pro­gramm: Jeder Ham­bur­ger hat mit seinen Unter­stüt­zern bei unseren Par­tei­ta­gen ein sat­zungs­ge­mä­ßes Peti­ti­ons­rechtund kann seine Anlie­gen den Mit­glie­dern der Neuen Libe­ra­len direkt vortragen.
  • Wir wollen die Ein­rei­chung von Peti­tio­nen an den Ein­ga­ben­aus­schuss erleichtern.Wir setzen uns dafür ein, dass die Bürger bei der Wahr­neh­mung von Infor­ma­ti­ons­rech­ten oder bei der not­wen­di­gen Antrag­stel­lung an Behör­den, die gericht­li­chen Ver­fah­ren zwin­gend vor­ge­schal­tet sind (Bsp.: Antrag auf ver­kehrs­be­schrän­kende Maß­nah­men), keine Gebüh­ren ange­droht werden oder sie diese zu tragen haben. Dies hält Bürger von der Wahr­neh­mung ihrer Rechte ab, wirkt abschre­ckend und unter­mi­niert damit ihren nor­mier­ten Rechts­an­spruch. Außer­dem mani­fes­tiert dieses behörd­li­che Vor­ge­hen gesell­schaft­li­chen Schief­la­gen, wenn sich wirt­schaft­lich Unab­hän­gige besser infor­mie­ren und anschlie­ßend ihre Rechte wahr­neh­men können, während andere es sich nicht leisten können.