NEUE LIBERALE fordern mutige Schritte und klare Nachbesserungen
Kaum veröffentlicht ist klar: Der Luftreinhalteplan basiert auf veralteten Daten und spart Abgase von Schiffen und Öl-Heizungen aus.
Anlässlich des heutigen Endes der öffentlichen Planauslegung erklärten die Landesvorsit-zenden Barbara Lewy und Kay Wolkau:
„Wer ‑wie Hamburgs Senat- mit unrealistischen Daten operiert und damit die Anzahl der von schlechter Luft Betroffenen scheinbar minimiert, betreibt Augenwischerei. Es fällt auf, dass die Gutachten mit den früheren Prognosen nicht übereinstimmen. Plötzlich sollen 140.000 Personen weniger von den Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen sein als vorher prognostiziert.“
„Erst musste der Umweltsenator von Gerichten zum Handeln gezwungen werden, nun legt er einen Plan vor, der die wahre Abgasbelastung verschleiert und Lösungen verschweigt. Abgaswerte sind veraltet, nicht alle Verursacher betrachtet und der Pendlerverkehr ausgeklammert. Mit solch einer Berechnung ist kein Staat zu machen“, so die Landesvorsitzenden weiter.
„Transparenz ist für den Senator offenbart ein Fremdwort. Zentrale Gutachten sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Wie sollen Bürger und Verbände Stellungnahmen zu einem Luftreinhalteplan abgeben, wenn wesentliche Hintergrundinformationen und Erläuterungen gänzlich fehlen?“
Wir Neue Liberale fordern den Senat auf, alle Gutachten öffentlich zu machen und deutlich mutigere Schritte zur Luftreinhaltung zu gehen. Wir fordern neben der Ausweitung von Tempo-30-Zonen die allgemeine Regelgeschwindigkeit im Stadtgebiet auf Tempo 40 km/h zu reduzieren sowie die vollständige Umstellung der Hamburger ÖPNV-Busse auf Elektroantrieb bis 2025. E‑Bikes und Pedelecs müssen neben der Förderung von E‑PKW Vorrang haben. Statt viel heißer Luft erwarten wir, dass der Senat die reale Situation beschreibt und dann zielgerichtet zum Schutze der Gesundheit aller Hamburger handelt, so die Landesvorsitzenden abschließend.
Hintergrund:
Am 08.06.2017 endet die Auslegung des Luftreinhalteplans des Hamburger Senats. Der Anfang Mai vorgelegte Plan war bereits kurz nach Veröffentlichung überholt. Unter anderem hatte das Umweltbundesamt neue Abgaswerte für Dieselfahrzeuge bekannt gegeben.
Die Anzahl der von einer Grenzwertüberschreitung Betroffenen wird im vorliegenden Entwurf auf der Basis von Daten aus 2014 mit 41.358 angegeben (S. 62, Entwurf LRP). Diese Ermittlung erfolgte „analog“ zum Vorgehen in der 1. Fortschreibung zum Luftreinhalteplan. Die damals verwendeten Daten stammten aus dem Jahr 2009. Als Ergebnis wurden im Gutachten von Lohmeyer 2010 mehr als 200.000 Betroffene an
Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 235 Kilometer ermittelt. Die Berechnungen und Screening-Ergebnisse, die dem Entwurf zur vorgesehenen 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg zugrunde liegen, sind zweifelhaft. Zum einen beruhen diese offensichtlich auf den veralteten HBEFA 3.2. Zum anderen finden sich erhebliche Unterschiede zum Gutachten „Berechnung Kfz-bedingter Schadstoffemissionen und Immission in Hamburg – Prognose 2015“. Diese Unterschiede werden im Entwurf nicht begründet und sind, da die zugrunde liegenden Gutachten der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden, auch nicht anderweitig nachvollziehbar.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes (HBEFA Version 3.3, Background documentation) wird jedoch allein durch die Nutzung der veralteten HBEFA 3.2 die Belastung durch Stickstoffdioxid durch die gesamte Fahrzeugflotte in Screening-Studien um bis zu 25 Prozent für das Jahr 2015 und bis zu 47 Prozent für das Jahr 2020 unterschätzt. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Belastung deutlich höher ist, dass die Werte weniger stark zurückgehen werden als prognostiziert, und dass in der Folge wesentlich mehr Personen länger anhaltend von gesundheitsschädigenden Überschreitungen betroffen sein werden, als im Entwurf zur 2. Fortschreibung des Hamburger Luftreinhalteplans dargestellt.
Ansprechpartner:
Kay Wolkau
Landesvorsitzender
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