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„Bun­des­rat darf Tempo 30 vor Schulen und Kitas nicht aushebeln“
- Senator Horch muss Flagge zeigen für mehr Ver­kehrs­si­cher­heit zuguns­ten der Schwächsten! -
Seit der Geset­zes­no­velle im Herbst ist es deut­lich ein­fa­cher, in der Nähe von sozia­len Ein­rich­tun­gen Tempo 30 anzu­ord­nen. Denn eine beson­dere Unfall­lage muss dafür nicht mehr nach­ge­wie­sen werden. Der Ver­kehrs­aus­schuss des Bun­des­ra­tes macht jetzt eine „Rolle rück­wärts“ und fordert Tempo 30 vor Kitas, Schulen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen fak­tisch wieder zur Aus­nahme zu machen.
Dazu die Lan­des­vor­sit­zen­den Barbara Lewy und Kay Wolkau:
„Wir Neue Libe­rale kri­ti­sie­ren die For­de­run­gen des Ver­kehrs­aus­schus­ses scharf. Würde dieser Ände­rungs­ent­wurf vom Bun­des­rat beschlos­sen, bedeu­tete dies eine gehö­rige Rolle rück­wärts für Ver­kehrs­be­ru­hi­gung im Ein­zugs­be­reich sozia­ler Ein­rich­tun­gen. Die jüngst erfolgte Geset­zes­no­velle würde durch die Hin­ter­tür wieder aufgeweicht.“
„Es ist nicht hin­nehm­bar, wenn das berech­tigte Inter­esse der schwächs­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer immer wieder dem Diktat des schnel­len Auto­ver­kehrs unter­ge­ord­net wird. Der Bun­des­rat darf nicht dazu bei­tra­gen, die Sicher­heit von Kindern und älteren Men­schen aufs Spiel zu setzen. Auch auf mehr­spu­ri­gen Straßen muss vor Kitas und Kran­ken­häu­sern Tempo 30 gelten.“
Wir fordern Ham­burgs Ver­kehrs­se­na­tor Horch auf, in der Bun­des­rats­sit­zung am Freitag, 10.März 2017 die For­de­run­gen des Ver­kehrs­aus­schus­ses abzu­leh­nen und damit unein­ge­schränkt für mehr Ver­kehrs­si­cher­heit ein­zu­tre­ten, so Lewy und Wolkau abschlie­ßend.
Hin­ter­grund:
Erst im Herbst 2016 hat es eine Geset­zes­no­velle gegeben, die es künftig deut­lich erleich­tert, im Ein­zugs­be­reich von sozia­len Ein­rich­tun­gen Tempo 30 anzu­ord­nen. Zwar ist inzwi­schen das Gesetz geän­dert. Die dafür eben­falls not­wen­di­gen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zur mög­lichst ein­heit­li­chen Umset­zung des Geset­zes bun­des­weit sind jedoch bis dato (09.03.2017) noch nicht  erlassen.
Nach dem kürz­lich publi­zier­ten Entwurf des Ver­kehrs- und des Innen­aus­schus­ses des Bun­des­ra­tes für die Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (VwV-StVO) soll Tempo 30 vor sozia­len Ein­rich­tun­gen weiter die Aus­nahme und nicht die Regel sein. An mehr­spu­ri­gen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht mehr zuläs­sig. Auch soll es nicht möglich sein, zwi­schen zwei nur wenige hundert Meter von­ein­an­der ent­fern­ten Tempo 30-Zonen eben­falls Tempo 30 als Höchst­ge­schwin­dig­keit anzuordnen.
Der ADFC Hamburg setzt sich mit der Kam­pa­gne „Läuft!“ für mehr Tempo 30 in Hamburg ein. Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat sich 2011 aus Gründen der Ver­kehrs­si­cher­heit sogar für Tempo 30 als Regel­ge­schwin­dig­keit in Ort­schaf­ten aus­ge­spro­chen. Auch der Wis­sen­schaft­li­che Beirat beim Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium emp­fiehlt Tempo 30 innerorts.