„Bundesrat darf Tempo 30 vor Schulen und Kitas nicht aushebeln“
- Senator Horch muss Flagge zeigen für mehr Verkehrssicherheit zugunsten der Schwächsten! -
Seit der Gesetzesnovelle im Herbst ist es deutlich einfacher, in der Nähe von sozialen Einrichtungen Tempo 30 anzuordnen. Denn eine besondere Unfalllage muss dafür nicht mehr nachgewiesen werden. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates macht jetzt eine „Rolle rückwärts“ und fordert Tempo 30 vor Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen faktisch wieder zur Ausnahme zu machen.
Dazu die Landesvorsitzenden Barbara Lewy und Kay Wolkau:
„Wir Neue Liberale kritisieren die Forderungen des Verkehrsausschusses scharf. Würde dieser Änderungsentwurf vom Bundesrat beschlossen, bedeutete dies eine gehörige Rolle rückwärts für Verkehrsberuhigung im Einzugsbereich sozialer Einrichtungen. Die jüngst erfolgte Gesetzesnovelle würde durch die Hintertür wieder aufgeweicht.“
„Es ist nicht hinnehmbar, wenn das berechtigte Interesse der schwächsten Verkehrsteilnehmer immer wieder dem Diktat des schnellen Autoverkehrs untergeordnet wird. Der Bundesrat darf nicht dazu beitragen, die Sicherheit von Kindern und älteren Menschen aufs Spiel zu setzen. Auch auf mehrspurigen Straßen muss vor Kitas und Krankenhäusern Tempo 30 gelten.“
Wir fordern Hamburgs Verkehrssenator Horch auf, in der Bundesratssitzung am Freitag, 10.März 2017 die Forderungen des Verkehrsausschusses abzulehnen und damit uneingeschränkt für mehr Verkehrssicherheit einzutreten, so Lewy und Wolkau abschließend.
Hintergrund:
Erst im Herbst 2016 hat es eine Gesetzesnovelle gegeben, die es künftig deutlich erleichtert, im Einzugsbereich von sozialen Einrichtungen Tempo 30 anzuordnen. Zwar ist inzwischen das Gesetz geändert. Die dafür ebenfalls notwendigen Verwaltungsvorschriften zur möglichst einheitlichen Umsetzung des Gesetzes bundesweit sind jedoch bis dato (09.03.2017) noch nicht erlassen.
Nach dem kürzlich publizierten Entwurf des Verkehrs- und des Innenausschusses des Bundesrates für die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) soll Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen weiter die Ausnahme und nicht die Regel sein. An mehrspurigen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht mehr zulässig. Auch soll es nicht möglich sein, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Zonen ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen.
Der ADFC Hamburg setzt sich mit der Kampagne „Läuft!“ für mehr Tempo 30 in Hamburg ein. Das Europäische Parlament hat sich 2011 aus Gründen der Verkehrssicherheit sogar für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften ausgesprochen. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsministerium empfiehlt Tempo 30 innerorts.