Anläss­lich der Pla­nun­gen, den für Juli 2017 vor­ge­se­he­nen G20 Gipfel in den Ham­bur­ger Mes­se­hal­len zu ver­an­stal­ten, erklä­ren die Lan­des­vor­sit­zen­den der Ham­bur­ger Neuen Libe­ra­len, Barbara Lewy und Kay Wolkau:
 
„Wir fordern den Senat auf, die Grund­rechte auf Ver­samm­lungs­frei­heit und freie Mei­nungs­äu­ße­rung auch während des G20-Gipfels umfas­send zu gewähr­leis­ten. Die zen­trale Lage der Mes­se­hal­len als Ver­an­stal­tungs­ort, nahe Stern­schanze, Karo­vier­tel und Uni­ver­si­tät, wird bereits jetzt von vielen Gegnern des Gipfels als Affront gewer­tet. Der Sicher­heits­auf­wand und die damit ver­bun­de­nen Ein­schrän­kun­gen für alle werden dadurch unnötig deut­lich erhöht. Hier ist eine dees­ka­lie­rende Stra­te­gie drin­gend gefragt.“
 
Quentin Vill­wock und Mathias Schult, Spre­cher der Arbeits­ge­mein­schaft Inneres, Justiz und Bürgerrechte:
 
„Wir Neue Libe­rale wollen, dass alter­na­tive Stand­orte für den G20-Gipfel geprüft werden. Das Abhal­ten solch eines Gipfels in einer Groß­stadt ist bereits grund­sätz­lich zwei­fel­haft. Die Innen­stadt als Tagungs­ort ist schlicht inakzeptabel.“
 
„Als mög­li­che Alter­na­tive sehen wir das Gelände des Flug­ha­fens Fuhls­büt­tel, da der Flug­be­trieb in der Zeit des G20-Gipfels sowieso massiv ein­ge­schränkt wäre. Das Gebiet rund um den Flug­ha­fen ist zudem deut­lich dünner bebaut als die Innen­stadt und bietet damit in punkto Sicher­heit klare Vor­teile gegen­über den Messehallen.“
 
Quentin Vill­wock: „Es darf nicht sein, dass sich die gesamte Innen­stadt in einen rie­si­gen „Gefah­ren­ort“ ver­wan­delt. Für nette Bilder von Erdogan, Trump oder Clinton vor der Elb­phil­har­mo­nie dürfen weder die Sicher­heit noch die Grund­rechte Ham­bur­ger Bürger beein­träch­tigt werden.“
 
Mathias Schult: Es ist ver­ständ­lich, dass die Stadt sich als erster deut­scher Ver­an­stal­ter eines G20-Gipfels geschmei­chelt fühlt. Trotz­dem müssen die Ein­schrän­kun­gen der Bürger so gering wie möglich gehal­ten werden.“
 
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Quelle: pixabay.de

 
Hin­ter­grund:
 
Am 07. und 08. Juli 2017 soll der G20 Gipfel in Hamburg statt­fin­den. Dies stellt für die Stadt sowohl Chancen als auch Risiken dar.

Die Wirt­schaft und der Senat hoffen auf ein­drucks­volle Bilder der wich­tigs­ten Staats­ober­häup­ter der Welt vor Ham­burgs Sehens­wür­dig­kei­ten, was in Folge auch dem  Tou­ris­mus wei­te­ren Schwung ver­lei­hen könnte.
Gleich­zei­tig zeigt aber die Erfah­rung mit der­ar­ti­gen poli­ti­schen Groß­ver­an­stal­tun­gen, dass solch ein Gipfel als Anlass für Demons­tra­tio­nen genutzt wird, die sich vor allem gegen die anwe­sen­den Staats­ober­häup­ter richten werden.
Es ist aber zu befürch­ten, dass gerade solche Bilder der geleb­ten Demo­kra­tie von der Regie­rung nicht gewünscht werden. Aus diesem Grund machen sich die Neuen Libe­ra­len Sorgen, wie der Senat hin­sicht­lich der zu erwar­ten­den Demons­tra­tio­nen handeln wird.
Der Ver­an­stal­tungs­ort in Ham­burgs Innen­stadt ist auch aus Rechts­grün­den frag­wür­dig. Denn die Recht­mä­ßig­keit des Kon­strukts der Gefahrenorte/Gefahrengebiete ist schon im Grund­satz zwei­fel­haft. Bereits in der Ver­gan­gen­heit hatte Hamburg Pro­bleme mit der Recht­mä­ßig­keit von Gefahrengebieten.