Die Neuen Liberalen halten auch das neue Polizeigesetz für einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger.
Dazu die Landesvorsitzenden Barbara Lewy und Kay Wolkau:
„Die vom Senat angekündigte Abschaffung der so genannten Gefahrengebiete ist reine Augenwischerei. Nun werden die Gefahrengebiete in Gefahrenorte umgetauft, ohne dass sich im Ergebnis viel ändert. Im Gegenteil: Jetzt soll sogar die komplette „Durchsuchung“ einer Person möglich werden statt — wie bisher — nur eine „Inaugenscheinnahme“ der mitgeführten Sachen. Wir fordern vor allem die Grünen auf, ihre Versprechungen aus dem Wahlkampf ernst zu nehmen. Der rechtsstaatliche Etiquettenschwindel muss sofort beendet werden.“
Quentin Villwock, Sprecher der AG Inneres, Justiz und Bürgerrechte:
„Sowohl das neue als auch das alte Polizeirecht stellt einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte dar. Erst kürzlich hat das oberste Verwaltungsgericht der Stadt die bisherige Regel teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die neue Regelung ist nicht besser. Die Grünen warben im Wahlkampf groß damit, die Gefahrengebiete abzuschaffen, wohlgemerkt vor dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Wenn es den Grünen um mehr Bürgerrechte ginge, würden sie gegen dieses Gesetz kämpfen statt lediglich aus Rechtsgründen „rein kosmetische“ Korrekturen vorzunehmen. Wer Bürgerrechtspartei sein will, muss sich gegen solche Gesetzesverschärfungen gerade machen.“