Nach Medi­en­be­rich­ten plant die Bun­des­re­gie­rung die Ein­füh­rung einer Ober­grenze bei Bar­zah­lun­gen. Summen über einer gewis­sen Ober­grenze, im Gespräch sind 3000 oder 5000 Euro, sollen nicht mehr mit Bargeld begli­chen werden dürfen. Dies soll Geld­wä­sche und den inter­na­tio­na­len Terror bekämpfen.

Dazu erklä­ren die Lan­des­vor­sit­zen­den der Neuen Libe­ra­len Hamburg, Barbara Lewy und Kay Wolkau: 

„Eine Ein­schrän­kung der Bar­zah­lung ist eine unnö­tige Beschrän­kung der Bür­ger­rechte und bietet auch in der Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung kaum Vor­teile. Erneut wird die „Ter­ror­ge­fahr“ als Grund für die Beschrän­kung der Bür­ger­rechte her­an­ge­zo­gen. Warum aber sollten Ter­ror­or­ga­ni­sa­tio­nen über­haupt auf Kauf-Trans­ak­tio­nen mit hohen Summen in Europa ange­wie­sen sein?“

Mathias Schult, Spre­cher der Arbeits­ge­mein­schaft für Inneres, Justiz und Bürgerrechte: 

„Im Kampf gegen die Geld­wä­sche ist eine Ober­grenze äußerst frag­wür­dig, wie ein Blick über die Lan­des­grenze zeigt. Italien erhöhte seine Bar­geld­ober­grenze bei­spiels­weise erst kürz­lich von 1000 Euro auf  3000  Euro und plant bereits die nächste Erhö­hung auf 5000 Euro. Die Erfah­rung in Italien lehrte, dass haupt­säch­lich die nor­ma­len Bürger unter diesen Ein­schrän­kun­gen gelit­ten haben. Die orga­ni­sierte Kri­mi­na­li­tät hat dagegen schnell Umge­hungs­me­cha­nis­men gegen die Ober­gren­zen ent­wi­ckelt. Jeder sollte aus diesem Grunde die Frei­heit haben selbst über die Zah­lungs­me­thode zu entscheiden.“

„Die Neue Libe­rale Hamburg setzt sich daher für eine Plu­ra­li­tät von Zah­lungs­mit­teln ein. Moderne, sichere und daten­arme digi­tale Zah­lungs­me­tho­den sind begrü­ßens­wert, können aber nur eine Alter­na­tive neben dem Bargeld sein“, so Lewy und Wolkau abschließend.

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Hin­ter­grund:

Zah­lun­gen per EC-Karte, Kre­dit­karte oder moder­nen Zah­lungs­ar­ten wie Bitcoin und „kon­takt­lo­sem Zahlen“ nehmen auch in Deutsch­land immer mehr zu. Deut­sche Bank Chef John Cryan pro­gnos­ti­zierte kürz­lich sogar das nahe Ende des Bargeldes.

Bargeld erlaubt heute eine schnelle, unkom­pli­zierte und daten­arme Bezah­lung. Die meisten digi­ta­len Alter­na­ti­ven sind dagegen jeder­zeit für den Staat zurück ver­folg­bar oder für den all­täg­li­chen Einsatz auf­grund ihrer Kom­ple­xi­tät unzweck­mä­ßig. Der Bürger hat aber ein Recht auf Schutz seiner Daten vor dem Staat und dazu gehört vor allem sein Kaufverhalten.