Nach Medienberichten plant die Bundesregierung die Einführung einer Obergrenze bei Barzahlungen. Summen über einer gewissen Obergrenze, im Gespräch sind 3000 oder 5000 Euro, sollen nicht mehr mit Bargeld beglichen werden dürfen. Dies soll Geldwäsche und den internationalen Terror bekämpfen.
Dazu erklären die Landesvorsitzenden der Neuen Liberalen Hamburg, Barbara Lewy und Kay Wolkau:
„Eine Einschränkung der Barzahlung ist eine unnötige Beschränkung der Bürgerrechte und bietet auch in der Kriminalitätsbekämpfung kaum Vorteile. Erneut wird die „Terrorgefahr“ als Grund für die Beschränkung der Bürgerrechte herangezogen. Warum aber sollten Terrororganisationen überhaupt auf Kauf-Transaktionen mit hohen Summen in Europa angewiesen sein?“
Mathias Schult, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Inneres, Justiz und Bürgerrechte:
„Im Kampf gegen die Geldwäsche ist eine Obergrenze äußerst fragwürdig, wie ein Blick über die Landesgrenze zeigt. Italien erhöhte seine Bargeldobergrenze beispielsweise erst kürzlich von 1000 Euro auf 3000 Euro und plant bereits die nächste Erhöhung auf 5000 Euro. Die Erfahrung in Italien lehrte, dass hauptsächlich die normalen Bürger unter diesen Einschränkungen gelitten haben. Die organisierte Kriminalität hat dagegen schnell Umgehungsmechanismen gegen die Obergrenzen entwickelt. Jeder sollte aus diesem Grunde die Freiheit haben selbst über die Zahlungsmethode zu entscheiden.“
„Die Neue Liberale Hamburg setzt sich daher für eine Pluralität von Zahlungsmitteln ein. Moderne, sichere und datenarme digitale Zahlungsmethoden sind begrüßenswert, können aber nur eine Alternative neben dem Bargeld sein“, so Lewy und Wolkau abschließend.
Hintergrund:
Zahlungen per EC-Karte, Kreditkarte oder modernen Zahlungsarten wie Bitcoin und „kontaktlosem Zahlen“ nehmen auch in Deutschland immer mehr zu. Deutsche Bank Chef John Cryan prognostizierte kürzlich sogar das nahe Ende des Bargeldes.
Bargeld erlaubt heute eine schnelle, unkomplizierte und datenarme Bezahlung. Die meisten digitalen Alternativen sind dagegen jederzeit für den Staat zurück verfolgbar oder für den alltäglichen Einsatz aufgrund ihrer Komplexität unzweckmäßig. Der Bürger hat aber ein Recht auf Schutz seiner Daten vor dem Staat und dazu gehört vor allem sein Kaufverhalten.