Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen muss auch am Lebensende gelten

 

Der Bun­des­tag ver­ab­schie­dete am ver­gan­ge­nen Freitag ein Gesetz, das jede Form der wie­der­hol­ten Assis­tenz beim Suizid verbietet.

Dazu erklä­ren die Lan­des­vor­sit­zen­den der Neuen Libe­ra­len Hamburg, Barbara Lewy und Kay Wolkau:

„Die Geset­zes­ver­schär­fun­gen gehen in die völlig falsche Rich­tung. Wir Neue Libe­rale treten für die Mög­lich­keit einer aktiven Ster­be­hilfe ein. Grund­sät­zlich sollen die Mög­lich­kei­ten der mod­er­nen Medi­zin aus­geschöpft wer­den, um ein Men­schen­leben zu ret­ten und zu erhal­ten. Dabei ist aber der freie Wille des Men­schen unbe­d­ingt vor­rangig zu beachten.

Wenn  Men­schen, die Tod­kran­ken helfen, Gefahr laufen als Straf­tä­ter behan­delt zu werden, dann läuft etwas falsch.

Das jetzt beschlos­sene Gesetz ist ein gesell­schaft­li­cher Rück­schritt. Unsere euro­päi­schen Nach­barn wie die Nie­der­lande, die Schweiz und Belgien sind da längst weiter.

Mehr Rechts­si­cher­heit für Ärzte schafft dieses Gesetz nicht. Im Gegen­teil: Ärzte in Hos­pi­zen und auf Pal­lia­tiv­sta­tio­nen müssen nun damit rechnen, dass ihre bisher akzep­tierte Form der Ster­be­hilfe ver­folgt wird.

Wer –wie die Abge­ord­ne­ten­mehr­heit des Bun­des­ta­ges- jeg­li­che Form orga­ni­sier­ter Ster­be­hilfe ablehnt, argu­men­tiert oft mit der Ableh­nung des Suizids an sich. Die Politik ist für Gesetze, nicht aber für Gesin­nun­gen zustän­dig. Poli­ti­ker sollten es ver­mei­den, den Bürgern ihre pri­va­ten Über­zeu­gun­gen zum Freitod vor­zu­schrei­ben. Die Men­schen brau­chen hier keine Bevor­mun­dung. Jeder soll selbst­be­stimmt und in Würde leben dürfen und das Sterben gehört natür­li­cher­weise zum Leben dazu.“, so Lewy und Wolkau abschließend.

Die Partei Neue Libe­rale hat schon im Februar 2015 eine klare Posi­tion zum Thema bezogen und einen Antrag zur Ster­be­hilfe beschlos­sen. (Down­load)

Kay Barbara

Kay Wolkau und Barbara Lewy, Lan­des­vor­sit­zende der Neue Libe­rale Hamburg