-Geset­zes­ent­wurf erlaubt Beschlag­nahme von Privatwohnraum-

Vor dem Hin­ter­grund des jüngs­ten Geset­zes­ent­wurfs zur „Sicher­stel­lung von pri­va­ten Grund­stü­cken und Gebäu­den oder Teilen davon zum Zwecke der Flücht­lings­un­ter­brin­gung“ erklä­ren die Neuen Libe­ra­len Hamburg:

„Der Geset­zes­ent­wurf schießt weit über das Ziel hinaus. Ent­ge­gen den Dar­stel­lun­gen des Rot-Grünen Senats- der ledig­lich von Sicher­stel­lung  von Gewer­be­räu­men spricht- erlaubt der Entwurf auch die  Beschlag­nahme von derzeit unge­nutz­tem Pri­vat­wohn­raum. Das ist weder recht­lich geboten noch tat­säch­lich nötig. Das Vor­ha­ben des Senats ist rechts­staat­lich höchst bedenk­lich und poli­tisch unsensibel.“

Barbara Lewy, Ham­bur­ger Landesvorsitzende:

„Der Senat muss mit offenen Karten spielen und darf nicht ver­schwei­gen, dass der Geset­zes­ent­wurf mehr erlaubt als die Sicher­stel­lung von Gewer­be­räu­men. Es ist inak­zep­ta­bel, dass zwi­schen Pri­vat­wohn­raum und Gewer­be­raum nicht unter­schie­den wird und Rechts­mit­tel gegen eine Sicher­stel­lung aus­drück­lich ein­ge­schränkt werden. Hamburg muss und kann es schaf­fen, die Flücht­linge mit Hilfe der Men­schen gut unter­zu­brin­gen. Moti­va­tion und Akzep­tanz statt unnö­ti­ger Zwang sollte der Grund­satz sein.“

Kay Wolkau, Ham­bur­ger Landesvorsitzender:

„Gerade von den Grünen hätten wir mehr Sen­si­bi­li­tät beim Umgang mit Grund­rech­ten erwar­tet. Hier wird ein Poli­zei­recht zu Lasten vieler  Ham­bur­ge­rin­nen und Ham­bur­ger geschaf­fen, welches an Härte in Deutsch­land seines glei­chen sucht. Selbst die Höhe einer Ent­schä­di­gung im Falle einer Sicher­stel­lung von Immo­bi­lien ori­en­tiert sich nicht etwa an einer markt­üb­li­chen Miete, sondern ist in das Ermes­sen der Behörde gestellt. Das alles ist inak­zep­ta­bel. Wir fordern den Senat und ins­be­son­dere Jus­tiz­se­na­tor Steffen auf, von diesem Gesetz Abstand zu nehmen und statt­des­sen eine mode­rate und sach­ge­rechte Rege­lung zu treffen.“

Isabel Wiest, innen­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Neuen Libe­ra­len in der Bezirks­ver­samm­lung Harburg ergänzt:

„Solche schwer­wie­gen­den Ein­griffe in Grund­rechte dürfen stets nur „ultima ratio“ sein. Der Senat hat alles zu ver­mei­den, was bei den Men­schen den Ein­druck von Behör­den­will­kür erwe­cken könnte. Wir sehen den Senat in der Pflicht, den Leer­stand städ­ti­scher Immo­bi­lien exakt zu benen­nen und vor­ran­gig für die Flücht­lings­un­ter­brin­gung zu nutzen.“