-Gesetzesentwurf erlaubt Beschlagnahme von Privatwohnraum-
Vor dem Hintergrund des jüngsten Gesetzesentwurfs zur „Sicherstellung von privaten Grundstücken und Gebäuden oder Teilen davon zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung“ erklären die Neuen Liberalen Hamburg:
„Der Gesetzesentwurf schießt weit über das Ziel hinaus. Entgegen den Darstellungen des Rot-Grünen Senats- der lediglich von Sicherstellung von Gewerberäumen spricht- erlaubt der Entwurf auch die Beschlagnahme von derzeit ungenutztem Privatwohnraum. Das ist weder rechtlich geboten noch tatsächlich nötig. Das Vorhaben des Senats ist rechtsstaatlich höchst bedenklich und politisch unsensibel.“
Barbara Lewy, Hamburger Landesvorsitzende:
„Der Senat muss mit offenen Karten spielen und darf nicht verschweigen, dass der Gesetzesentwurf mehr erlaubt als die Sicherstellung von Gewerberäumen. Es ist inakzeptabel, dass zwischen Privatwohnraum und Gewerberaum nicht unterschieden wird und Rechtsmittel gegen eine Sicherstellung ausdrücklich eingeschränkt werden. Hamburg muss und kann es schaffen, die Flüchtlinge mit Hilfe der Menschen gut unterzubringen. Motivation und Akzeptanz statt unnötiger Zwang sollte der Grundsatz sein.“
Kay Wolkau, Hamburger Landesvorsitzender:
„Gerade von den Grünen hätten wir mehr Sensibilität beim Umgang mit Grundrechten erwartet. Hier wird ein Polizeirecht zu Lasten vieler Hamburgerinnen und Hamburger geschaffen, welches an Härte in Deutschland seines gleichen sucht. Selbst die Höhe einer Entschädigung im Falle einer Sicherstellung von Immobilien orientiert sich nicht etwa an einer marktüblichen Miete, sondern ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Das alles ist inakzeptabel. Wir fordern den Senat und insbesondere Justizsenator Steffen auf, von diesem Gesetz Abstand zu nehmen und stattdessen eine moderate und sachgerechte Regelung zu treffen.“
Isabel Wiest, innenpolitische Sprecherin der Neuen Liberalen in der Bezirksversammlung Harburg ergänzt:
„Solche schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte dürfen stets nur „ultima ratio“ sein. Der Senat hat alles zu vermeiden, was bei den Menschen den Eindruck von Behördenwillkür erwecken könnte. Wir sehen den Senat in der Pflicht, den Leerstand städtischer Immobilien exakt zu benennen und vorrangig für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen.“