Die Neuen Libe­ra­len halten auch das neue Poli­zei­ge­setz für einen schwer­wie­gen­den Ein­griff in die Frei­heits­rechte der Bürger.

Dazu die Lan­des­vor­sit­zen­den Barbara Lewy und Kay Wolkau:

„Die vom Senat ange­kün­digte Abschaf­fung der so genann­ten Gefah­ren­ge­biete ist reine Augen­wi­sche­rei. Nun werden die Gefah­ren­ge­biete in Gefah­ren­orte umge­tauft, ohne dass sich im Ergeb­nis viel ändert. Im Gegen­teil: Jetzt soll sogar die kom­plette „Durch­su­chung“ einer Person möglich werden statt — wie bisher — nur eine „Inau­gen­sch­ein­nahme“ der mit­ge­führ­ten Sachen. Wir fordern vor allem die Grünen auf, ihre Ver­spre­chun­gen aus dem Wahl­kampf ernst zu nehmen. Der rechts­staat­li­che  Eti­quet­ten­schwin­del muss sofort beendet werden.“

Quentin Vill­wock, Spre­cher der AG Inneres, Justiz und Bürgerrechte: 

„Sowohl das neue als auch das alte Poli­zei­recht stellt einen mas­si­ven Ein­griff in die Bür­ger­rechte dar. Erst kürz­lich hat das oberste Ver­wal­tungs­ge­richt der Stadt die bis­he­rige Regel teil­weise für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Die neue Rege­lung ist nicht besser. Die Grünen warben im Wahl­kampf groß damit, die Gefah­ren­ge­biete abzu­schaf­fen, wohl­ge­merkt vor dem Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts. Wenn es den Grünen um mehr Bür­ger­rechte ginge, würden sie gegen dieses Gesetz kämpfen statt ledig­lich aus Rechts­grün­den „rein kos­me­ti­sche“ Kor­rek­tu­ren vor­zu­neh­men. Wer Bür­ger­rechts­par­tei sein will, muss sich gegen solche Geset­zes­ver­schär­fun­gen gerade machen.“

Quentin

Quentin Vill­wock, Spre­cher der AG Inneres, Justiz und Bürgerrechte