Eine deut­li­che Stär­kung der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit ist aus Sicht der Neuen Libe­ra­len unausweichlich.

Ange­sichts der weiter massiv stei­gen­den Flücht­lings­ströme und des damit ein­her­ge­hen­den Anstiegs der Asyl­ver­fah­ren erklä­ren die Neuen Libe­ra­len Hamburg:

„12,7 Monate durch­schnitt­lich dau­er­ten Kla­ge­ver­fah­ren bereits 2013 vor dem Ham­bur­ger Ver­wal­tungs­ge­richt. Ange­sichts der weiter stei­gen­den Flücht­lings­ströme ver­zö­gern sich Asyl­ver­fah­ren immer mehr. Der Per­so­nal­man­gel bei der Justiz ist eine wesent­li­che Ursache für die immensen Pro­bleme bei der Flücht­lings­un­ter­brin­gung. Hier hat Hamburg direkte Mög­lich­kei­ten zu handeln, ohne auf die Zustän­dig­keit des Bundes ver­wei­sen zu können.“

Dazu Kay Wolkau, Lan­des­pro­gram­ma­tik­lei­ter der Partei:

„Wir Neue Libe­rale stehen für eine bür­ger­freund­li­che, leis­tungs­fä­hige Justiz. Das für Asyl­an­ge­le­gen­hei­ten zustän­dige Ham­bur­ger Ver­wal­tungs­ge­richt ist völlig über­las­tet. Die weiter deut­lich gestie­gene Zahl von Asyl­ver­fah­ren führt zu einem deut­li­chen Anstieg der Ver­fah­ren vor Gericht. Wir fordern Jus­tiz­se­na­tor Steffen auf, umge­hend für eine spür­bare per­so­nelle Stär­kung der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit in Hamburg Sorge zu tragen.

Mathias Schult, Leiter der Arbeits­gruppe Inneres und Justiz der Neuen Libe­ra­len ergänzt:

„Ohne die aktuell schwie­rige Aufgabe zu ver­ken­nen, muss gesagt werden: Der Senat tut bisher zu wenig, um Not­la­gen zu ver­mei­den. Eine per­so­nelle Stär­kung der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit, damit Asyl­ver­fah­ren trotz sorg­fäl­ti­ger Ein­zel­fall­prü­fun­gen nicht unnötig lange dauern, ist bis heute aus­ge­blie­ben. Die bis­he­rige Nach­steue­rung aus 2014 reicht bei weitem nicht aus.“

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